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SLAM – Der Förderunsinn

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Die Förderrichtlinien von SLAM sind so unsinnig, dass es noch nicht mal das BMWi glauben kann.

Wenn die Bundesregierung die Elektromobilität fördert, sollten sich Elektroautofahrer eigentlich freuen. Doch das Förderprojekt „SLAM“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) treibt den meisten Elektromobilisten regelmäßig die Zornesröte ins Gesicht. Der Grund ist ganz einfach. In den Förderrichtlinien (PDF) ist etwas verklausuliert die Installation von CHAdeMO-Anschlüssen an geförderten Ladesäulen untersagt. Wörtlich heißt es:

Wenn an einem Standort eine Ladesäule aufgebaut wird, muss diese Ladesäule mindestens folgende Anschlüsse tragen: 1x CCS-Combo2-DCmit grundsätzlich 50kW und 1x CCS-Typ2-AC Ladepunkt mit >22kW. Zusätzlich ist die Anbringung weiterer Ladekabel der eben genannten Typen, sowie eine Buchse für Stecker des Typs 2, ausdrücklich erlaubt. Dabei sind an dieser Ladesäule keine weiteren als die eben genannten Schnellladestandards anzubringen.

Das heißt nichts anderes als: Machst du einen CHAdeMO-Anschluss an die Ladesäule, gibt es kein Fördergeld.

Trotz intensiver Gespräche hinter den Kulissen ließ sich das Ministerium nicht von dieser Diskriminierung zuungunsten von CHAdeMO abbringen. In den vergangenen Monaten wurde der Irrsinn dann in Beton gegossen und die ersten SLAM-Ladesäulen wurden aufgebaut. Die abstrusen Folgen dieses willkürlichen Ausschluss von CHAdeMO von der Förderung konnte man am besten an der A70 bei Knetzgau beobachten. Da nämlich kein Hersteller Ladesäulen im Programm hat, die nur CCS 50 kW und AC43 kW anbieten, wurden hier die bekannten ABB Terra 53 CJG installiert. Diese verfügt ab Werk über je einen 50 Kilowatt CCS- und CHAdeMO-Anschluss sowie einen 43 Kilowatt Drehstrom-Anschluss (AC43). Die Säule bietet so Schnelllademöglichkeiten für alle modernen schnellladefähigen Elektroautos. Kein Wunder also, dass die meisten Infrastrukturanbieter wie Smartrics, Fastned, Clever oder Ella die Terra 53 CJG und ihre Pendants – etwa von efacec – verbauen.

An den Kosten liegt es nicht

Eine solche Ladesäule ist mit etwa 30.000 bis 40.000 Euro verhältnismäßig teuer. Wer Geld damit verdienen möchte, muss also eine möglichst große Auslastung erreichen und das gelingt nur, wenn man einen möglichst großen potentiellen Kundenkreis anspricht. In Deutschland zwingt aber das Wirtschaftsministerium Förderempfänger, den bezahlten CHAdeMO-Anschluss nachträglich abzumontieren oder unwirtschaftliche Single-Säulen zu installieren. Da CHAdeMO und CCS dieselben teuren Gleichrichter in der Säule nutzen und sich lediglich im Anschluss und Protokoll unterscheiden liegt der Preisunterschied zwischen einem Triplelader mit CHAdeMO, CCS und AC43 und der reduzierten Ausstattung mit CCS und AC22 bei gerade mal 1.000 Euro. Und das lohnt sich. Denn die meisten heute erhältlichen Fahrzeuge nutzen CHAdeMO als Schnellladestandard (siehe unten).

Steuergelder für nutzlose Infrastruktur

Das Wirtschaftsministerium fördert also mit Steuergeldern öffentliche Schnellladeinfrastruktur die nur ein Teil der auf dem Markt befindlichen Elektroautos nutzen kann. Entsprechend laufen viele Elektromobilisten gegen SLAM Sturm. Hinter vorgehaltener Hand hört man, dass diese Diskriminierung einem Referenten im Ministerium zu verdanken ist. Dieser soll tapfer bis zu Schluss für den Ausschluss von CHAdeMO gekämpft hat. Was wiederum seine Motivation für diesen selbstlosen Einsatz war bleibt Spekulation.

Das Ministerium hat sich bis heute nicht qualifiziert auf die Gründe für den Ausschluss von CHAdeMO geäußert. Heute jedoch reagierte das BMWi endlich auf Twitter und verkündete Unglaubliches. Offenbar kann man in der Social-Media-Redaktion gar nicht glauben, welchen Mist das Ministerium da verzapft und behauptet bis zum bitteren Ende das Gegenteil.

(Wenn das Storify nicht korrekt angezeigt wird, bitte hier klicken)

Update 29. Januar 2016

Ein aufmerksamer Leser hat mich gestern auf folgendes hingewiesen. Seit November 2015 dürfen Investoren auf eigene Kosten auch CHAdeMO-Lader installieren und dafür die durch SLAM geförderten Netzanschlüsse verwenden. Diese Ladestationen müssen dann aber neben dem CHAdeMO-Anschluss ebenfalls einen CCS haben. Die Säulen selbst erhalten jedoch keine Förderung durch SLAM.

Update 31. Januar 2016

Das ZDF berichtet in der 17 Uhr heute Sendung über die Diskrimierung des CHAdeMO-Standards durch die Förderrichtlinien des BMWi.

Update 3. Februar 2016

Ich habe auch auf der Facebookseite des Ministeriums unter einem entsprechenden Post das Thema nochmal angesprochen. Das BMWi antwortet sichtlich genervt:

Wir können nur wiederholen: ChadeMO und SLAM haben nichts mit einander zu tun. SLAM ist ein Demoprojekt. Der Aufbau einer Ladeinfrastruktur, wie sie gebraucht wird, kann auch mit CHAdeMO erfolgen. CHAdeMO ist nicht verboten. Trennen Sie doch bitte die Themen.SLAM ist NICHT der Aufbau der Ladeinfratsruktur in D [sic!]

Was SLAM genau demonstrieren soll, bleibt unterdessen weiter ein Rätsel. Es fehlt weiter jede Einsicht, dass das Projekt in dieser Form – Demo oder nicht – wenig sinnvoll ist. Der Satz: „Der Aufbau einer Ladeinfrastruktur, wie sie gebraucht wird, kann auch mit CHAdeMO erfolgen”, ist zumindest ein Eingeständnis, dass SLAM unbrauchbare Infrastruktur in die Landschaft pflanzt.

Übersicht der Fahrzeuge nach Ladestandard

CCS-Combo

  • VW eGolf (Sonderausstattung)
  • VW eUP! (Sonderausstattung)
  • BMW i3 (Sonderausstattung)
  • Opel Ampera-e (voraussichtlich ab Q1/2017 in Europa erhältlich)

CHAdeMO

  • Mitsubishi iMiEV
  • Mitsubishi Outlander Plug-In-Hybrid (PHEV)
  • Citroën c-Zero
  • Citroën Berlingo Electric (Sonderausstattung)
  • Peugeot iOn
  • Peugeot Partner Electric (Sonderausstattung)
  • Nissan Leaf*
  • Nissan eNV-200*
  • Kia Soul EV
  • Tesla Model S (mit Adapter)
  • Tesla Model X (mit Adapter)

* außer in der niedrigsten Ausstattungslinie Serienausstattung.

AC43

  • Renault ZOE (seit Baujahr August 2015 Sonderausstattung)
  • BYD e6 (bis max. 30 Kilowatt, ab Q2/2016 voraussichtlich 43 Kilowatt)
  • Smart ED 3 (Sonderausstattung bis 22 Kilowatt)
  • Tesla Model S (Sonderausstattung bis 22 Kilowatt, seit 04/2016 nur noch 16,5 Kilowatt)
  • Tesla Model X (Sonderausstattung bis 16,5 Kilowatt)

Proprietäre Schnellladesysteme

  • Tesla Model S (Supercharger: DC über Typ2 Stecker mit max. 130 Kilowatt)
  • Tesla Model X (Supercharger: DC über Typ2 Stecker mit max. 130 Kilowatt)

Fahrzeuge ohne Schnellladesystem

  • Mercedes Benz B250e (max. 11 Kilowatt Drehstrom)
  • Ford Focus Electric (max. 7,4 Kilowatt über eine Phase)
  • Opel Ampera/Chevrolet Volt (max. 3,7 Kilowatt)
  • Audi A3 e-tron (PHEV)
  • VW Golf GTE (PHEV)
  • VW Passat GTE (PHEV)
  • Mercedes Benz S500e (PHEV)
  • Mercedes Benz E500e (PHEV)
  • Mercedes Benz C350e (PHEV)
  • BMW 225xe (PHEV)
  • Volvo V60 D6 Twin Engine (PHEV)
  • Volvo XC90 T8 Twin Engine (PHEV)
Bildquelle: Goingelectric.de

Der Beitrag SLAM – Der Förderunsinn erschien zuerst auf ZoePionierin.


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